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Wohnkosten-Initiative

Regierungsrat bringt Gegenvorschlag zur Wohnkosten-Initiative

Quelle Homepage Kanton BL
Gemäss Urteil des Bundesgerichts vom 12. Januar 2017, das eine Klage des Mieterverbands gutgeheissen hat, entspricht die 2016 angepasste Umrechnungstabelle für den Eigenmietwert im Kanton Basel-Landschaft nicht den Vorgaben des Bundesgerichts. Somit gilt aktuell wieder die Umrechnungstabelle von 2007, was für Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer Steuererhöhungen zur Folge hatte. Der Regierungsrat hat bereits im Januar 2017 angekündigt, dass er diese Steuererhöhung so rasch wie möglich korrigieren will. Aufgrund rechtlicher Mängel der im Oktober 2017 eingereichten Wohnkosten-Initiative zum vorliegenden Thema hat sich der Regierungsrat für einen Gegenvorschlag entschieden.
Unmittelbar nach dem Urteil des Bundesgerichts im Januar 2017 hatte der Regierungsrat klargestellt, dass er die aus dem Urteil resultierende Steuererhöhung für Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer korrigieren will. Er erteilte deshalb der Steuerverwaltung umgehend den Auftrag, eine Änderung des Steuergesetzes vorzubereiten und Vorschläge für eine verfassungskonforme Besteuerung von selbst genutztem Wohneigentum auszuarbeiten. Gestützt auf die Arbeiten der Steuerverwaltung, ein Rechtsgutachten zu der in der Zwischenzeit eingereichten Wohnkosten-Initiative und eine Überprüfung der Eigenmietwerte im Kanton Basel-Landschaft durch einen externen Immobilienspezialisten hat der Regierungsrat nun einen Gegenvorschlag zur Initiative beschlossen und die entsprechende Vorlage zuhanden des Landrates verabschiedet.
Gegenvorschlag übernimmt zentrale Anliegen der Initiative
Der Gegenvorschlag übernimmt die Umrechnungssätze zur Bestimmung der Eigenmietwerte aus der Initiative. Beim Pauschalabzug für den Liegenschaftsunterhalt schlägt der Regierungsrat von der Initiative abweichende Ansätze von 20 Prozent für Gebäude mit einem Alter von weniger als zehn Jahren und 25 Prozent für ältere Gebäude vor. Solche Ansätze sind auch in anderen Kantonen anzutreffen und gelten damit als vertretbar. Die Regierung geht beim Pauschalabzug damit weniger weit als die Initiative. Beide Massnahmen sollen – wie auch von der Initiative gefordert – rückwirkend per 1. Januar 2016 in Kraft gesetzt werden.
Teilweise Ungültigkeit der Initiative
Auf der Basis des Rechtsgutachtens von Prof. Dr. René Matteotti von der Universität Zürich hat der Regierungsrat die Initiative «Für eine faire ordentliche Besteuerung der Wohnkosten (Wohnkosten-Initiative)» für teilweise ungültig erklärt und dem Landrat eine entsprechende Vorlage unterbreitet. Die Teil-Ungültigkeit betrifft insbesondere die Wahl einer Konsultativkommission mit einem Vorschlagsrecht für den Hauseigentümerverband Baselland (HEV) und die Neuregelung des Abzugs für ein Arbeitszimmer.
Regelung des Abzugs für ein Arbeitszimmer besteht schon
Auf eine von der Initiative vorgeschlagene Neuregelung des Arbeitszimmerabzugs verzichtet der Regierungsrat. Die Voraussetzungen für diesen Abzug sind im Steuerharmonisierungsgesetz festgehalten und vom Bundesgericht klar umschrieben. Ein kantonales Abweichen von diesen Vor-aussetzungen erachtet der Regierungsrat als nicht zulässig. Zudem ist der Abzug im Kanton Basel-Landschaft bereits auf Verordnungsstufe bundeskonform geregelt.
Moderate finanzielle Mehrbelastung für den Kanton
Für den Kanton Basel-Landschaft ergeben sich mit dem Gegenvorschlag aus der Anpassung der Eigenmietwerte und der Neuregelung des Pauschalabzugs für den Liegenschaftsunterhalt jährlich wiederkehrende Mindererträge bei den Staatssteuern im Umfang von rund 5 Millionen Franken. Bei den Gemeindesteuern belaufen sich die Mindererträge auf rund 3 Millionen Franken.

Folienpräsentation
Landratsvorlage zum Gegenvorschlag
Synopse
Bericht des externen Immobilienspezialisten
Rechtsgutachten