NEU: Steuervorlage 17
Die Vernehmlassung auf kantonaler Ebene ist gestartet
Aktuell laufen die Beratungen der neu erarbeiteten Steuervorlage 17 (SV17) in Bundesparlament auf Hochtouren.
Zur Botschaft des Bundesrates SV17
Homepage EFD
Parallel dazu wurde das Vernehmlassungsverfahren auf kantonaler Ebene gestartet. Ziel ist es, dass die Umsetzung der SV17 per 1.1.2020 gleichzeitig auf Bundes- und Kantonsebene starten kann.
Zur Unternehmenssteuerreform SV17
Im Januar 2017 wurde die Unternehmenssteuerreform III vom Stimmvolk abgelehnt. Es
ist immer schwierig zu ermitteln, was die Gründe für ein solches
Volks-Nein waren. Mit Blick auf die Steuervorlage 17 (
SV17) gehe ich aber von folgenden Argumenten aus:
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Das Stimmvolk gibt nicht gerne dem
Druck der EU und der OECD nach? Das ist sicher ein wichtiger Ansatz.
Er hilft aber in diesem Fall nicht weiter. Keine in der Schweiz ansässige
Firma will auf einer grauen oder gar schwarzen Liste der EU als
«Steueroptimierer» erscheinen. Das wäre für die Firma
international geschäftsschädigend. Als Reaktion müsste die Firma
den Sitz aus der Schweiz verlegen, um wieder von den Listen gestrichen zu
werden. Genau das gilt es mit der Steuerreform zu verhindern.
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Das Stimmvolk will keine grossen
Steuerausfälle? Die will eigentlich niemand. Fakt ist aber, dass
nach der Steuerreform nicht mehr unterschiedliche Steuersätze, sondern nur
noch ein gleicher Steuersatz für alle Unternehmen gilt. Das bedeutet im
Kanton Basel-Landschaft, dass der effektive Steuersatz von 20.7% auf neu 13.45%
gesenkt werden muss (vgl. die
Präsentation
anlässlich der
Medienkonferenz). Die Folge davon:
-
International tätige Firmen
(«Konzerne») zahlen mehr Gewinnsteuern. Für sie
resultiert heute ein Steuersatz rund 9%. Nach der Steuerreform errechnet sich
für sie ein Steuersatz von rund 11% (von sehr hohen steuerbaren
Gewinnen).
-
Klassische KMU-Firmen werden
steuerlich entlastet. Der tiefst mögliche Steuersatz im Kanton BL
liegt heute bei 14.4%. Neu wird er für alle auf 13.45% zu liegen kommen.
Der klassische Mittelstand profitiert also: Die Löhne unserer KMU
geraten nicht unter Druck und die Innovations- und Investitionsfähigkeit
der klassischen KMU werden gestärkt.
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Die Steuerausfälle im Kanton BL von rund 30 Mio. sind nicht auf
die international tätigen Firmen zurückzuführen. Sie ergeben
sich aus den grossen Mitnahmeeffekten aus den Steuerreduktionen für die
klassischen KMU.
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Die Steuerausfälle können aktuell vom Kantons und den
Gemeinden BL verkraftet werden. Sie sind bereits heute Gegenstand der
Finanzplanung (vgl. die
Präsentation anlässlich der Medienkonferenz)
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Was beim Kanton und den Gemeinden Steuerausfälle sind, bedeutet
für die KMU eine finanzielle Entlastung. Das «gesparte» Geld
können sie beispielsweise für Löhne, Investitionen und/oder
Innovationen gut gebrauchen.
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International tätige Firmen
(«Konzerne») zahlen mehr Gewinnsteuern. Für sie
resultiert heute ein Steuersatz rund 9%. Nach der Steuerreform errechnet sich
für sie ein Steuersatz von rund 11% (von sehr hohen steuerbaren
Gewinnen).
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Das Stimmvolk will keine
Ausgleichszahlungen vom Bund an die Kantone? Daran zweifle ich, denn der
Mechanismus hinter der Zahlung (rund 28 Mio. an BL) ist kaum bekannt.
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Die Bundessteuer für Unternehmen errechnet sich auf dem
Unternehmensgewinn nach Abzug
der kantonalen Gewinnsteuern.
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Werden die kantonalen Gewinnsteuern reduziert, können die
Unternehmen gegenüber dem Bund weniger kantonale Steuern vom Gewinn
abziehen. Damit erhöht sich die Bemessungsbasis und der Bund erzielt
mehr Steuereinnahmen.
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Mit anderen Worten: Senkt BL seine Gewinnsteuern, so erzielt der
Bund höhere Steuerreinnahmen. Diese «ungewollten»
Mehreinnahmen gibt er den Kantonen wieder zurück. Das ist alles.
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Die Bundessteuer für Unternehmen errechnet sich auf dem
Unternehmensgewinn nach Abzug
der kantonalen Gewinnsteuern.
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Das Stimmvolk will eine höhere
Dividendenbesteuerung? Das kann sein, und der Bund hat in seiner
Botschaft darauf reagiert. Ein Unternehmer, der mindestens 10% der Aktien seiner
Unternehmung hält, muss von den erhaltenen Dividenden mindestens 70%
versteuern.
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Diese Minderbesteuerung ist gerechtfertigt. Der Unternehmensgewinn
wird nämlich zweimal besteuert: Erstens beim Unternehmen mit der
Gewinnsteuer, und zweitens beim Aktionär, der einen Anteil des
Unternehmensgewinns als Dividende ausbezahlt erhält.
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Mit einer Erhöhung der Dividendenbesteuerung auf der Seite des
Aktionärs will der Bundesrat die Steuersenkung beim Unternehmen
mindestens teilweise kompensieren.
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Der Regierungsrat BL hatte sich im Bund für eine
Dividendenbesteuerung von 60% statt 70% eingesetzt, ist aber bei der
Kantonalen Finanzdirektorenkonferenz (FDK) mit seinem Antrag
unterlegen.
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Diese Minderbesteuerung ist gerechtfertigt. Der Unternehmensgewinn
wird nämlich zweimal besteuert: Erstens beim Unternehmen mit der
Gewinnsteuer, und zweitens beim Aktionär, der einen Anteil des
Unternehmensgewinns als Dividende ausbezahlt erhält.
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Das Stimmvolk will, dass auch der
«einfache Bürger» von der Steuerreform profitiert?
Diesem Anliegen trägt der Bundesrat Rechnung. Und die Kantone müsse
eine Erhöhung der Familienzulagen (Kinder- und Ausbildungszulagen) um je Fr.
30.00 umsetzen.
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Immerhin: Der sogenannte Mittelstand profitiert ja schon indirekt am
Arbeitsplatz durch die Senkung der Gewinnsteuern seines Arbeitgebers. Dieser
wird konkurrenzfähiger.
- Ernüchternd ist die Tatsache, dass das «70.00 Fr.-Versprechen» der AHV-Reform auch nicht zum Durchbruch verholfen hatte.
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Immerhin: Der sogenannte Mittelstand profitiert ja schon indirekt am
Arbeitsplatz durch die Senkung der Gewinnsteuern seines Arbeitgebers. Dieser
wird konkurrenzfähiger.