CVP
Kontakt: 

Anton Lauber, Dr. iur. 
Regierungsrat
Finanz- und Kirchendirektion
Rheinstrasse 33b
4410 Liestal


T: +41 61 552 52 01 
N: +41 79 354 75 73

anton.lauber@bl.ch
http://www.bl.ch/ 
Lebenslauf RR Anton Lauber 
Links:

Finanzverwaltung
Steuerverwaltung
Personalamt
Stabsstelle Gemeinden 

NEU: Steuervorlage 17

 

RR Dr. Anton Lauber

Die Vernehmlassung auf kantonaler Ebene ist gestartet

Aktuell laufen die Beratungen der neu erarbeiteten Steuervorlage 17 (SV17) in Bundesparlament auf Hochtouren.

Zur Botschaft des Bundesrates SV17
Homepage EFD

Parallel dazu wurde das Vernehmlassungsverfahren auf kantonaler Ebene gestartet. Ziel ist es, dass die Umsetzung der SV17 per 1.1.2020 gleichzeitig auf Bundes- und Kantonsebene starten kann.

Landratsvorlage zur SV 17
Präsentation zur SV17
Homepage BL 

Zur Unternehmenssteuerreform SV17

Im Januar 2017 wurde die Unternehmenssteuerreform III vom Stimmvolk abgelehnt. Es ist immer schwierig zu ermitteln, was die Gründe für ein solches Volks-Nein waren. Mit Blick auf die Steuervorlage 17 ( SV17) gehe ich aber von folgenden Argumenten aus: 
 

  1. Das Stimmvolk gibt nicht gerne dem Druck der EU und der OECD nach? Das ist sicher ein wichtiger Ansatz. Er hilft aber in diesem Fall nicht weiter. Keine in der Schweiz ansässige Firma will auf einer grauen oder gar schwarzen Liste der EU als «Steueroptimierer» erscheinen. Das wäre für die Firma international geschäftsschädigend. Als Reaktion müsste die Firma den Sitz aus der Schweiz verlegen, um wieder von den Listen gestrichen zu werden. Genau das gilt es mit der Steuerreform zu verhindern.

  2. Das Stimmvolk will keine grossen Steuerausfälle? Die will eigentlich niemand. Fakt ist aber, dass nach der Steuerreform nicht mehr unterschiedliche Steuersätze, sondern nur noch ein gleicher Steuersatz für alle Unternehmen gilt. Das bedeutet im Kanton Basel-Landschaft, dass der effektive Steuersatz von 20.7% auf neu 13.45% gesenkt werden muss (vgl. die Präsentation anlässlich der Medienkonferenz). Die Folge davon:

    1. International tätige Firmen («Konzerne») zahlen mehr Gewinnsteuern. Für sie resultiert heute ein Steuersatz rund 9%. Nach der Steuerreform errechnet sich für sie ein Steuersatz von rund 11% (von sehr hohen steuerbaren Gewinnen).

    2. Klassische KMU-Firmen werden steuerlich entlastet. Der tiefst mögliche Steuersatz im Kanton BL liegt heute bei 14.4%. Neu wird er für alle auf 13.45% zu liegen kommen. Der klassische Mittelstand profitiert also: Die Löhne unserer KMU geraten nicht unter Druck und die Innovations- und Investitionsfähigkeit der klassischen KMU werden gestärkt.

    3. Die Steuerausfälle im Kanton BL von rund 30 Mio. sind nicht auf die international tätigen Firmen zurückzuführen. Sie ergeben sich aus den grossen Mitnahmeeffekten aus den Steuerreduktionen für die klassischen KMU.

    4. Die Steuerausfälle können aktuell vom Kantons und den Gemeinden BL verkraftet werden. Sie sind bereits heute Gegenstand der Finanzplanung (vgl. die Präsentation anlässlich der Medienkonferenz)

    5. Was beim Kanton und den Gemeinden Steuerausfälle sind, bedeutet für die KMU eine finanzielle Entlastung. Das «gesparte» Geld können sie beispielsweise für Löhne, Investitionen und/oder Innovationen gut gebrauchen.

  3. Das Stimmvolk will keine Ausgleichszahlungen vom Bund an die Kantone? Daran zweifle ich, denn der Mechanismus hinter der Zahlung (rund 28 Mio. an BL) ist kaum bekannt.

    1. Die Bundessteuer für Unternehmen errechnet sich auf dem Unternehmensgewinn nach Abzug der kantonalen Gewinnsteuern. 
    2. Werden die kantonalen Gewinnsteuern reduziert, können die Unternehmen gegenüber dem Bund weniger kantonale Steuern vom Gewinn abziehen. Damit erhöht sich die Bemessungsbasis und der Bund erzielt mehr Steuereinnahmen.

    3. Mit anderen Worten: Senkt BL seine Gewinnsteuern, so erzielt der Bund höhere Steuerreinnahmen. Diese «ungewollten» Mehreinnahmen gibt er den Kantonen wieder zurück. Das ist alles.

  4. Das Stimmvolk will eine höhere Dividendenbesteuerung? Das kann sein, und der Bund hat in seiner Botschaft darauf reagiert. Ein Unternehmer, der mindestens 10% der Aktien seiner Unternehmung hält, muss von den erhaltenen Dividenden mindestens 70% versteuern.

    1. Diese Minderbesteuerung ist gerechtfertigt. Der Unternehmensgewinn wird nämlich zweimal besteuert: Erstens beim Unternehmen mit der Gewinnsteuer, und zweitens beim Aktionär, der einen Anteil des Unternehmensgewinns als Dividende ausbezahlt erhält.

    2. Mit einer Erhöhung der Dividendenbesteuerung auf der Seite des Aktionärs will der Bundesrat die Steuersenkung beim Unternehmen mindestens teilweise kompensieren.

    3. Der Regierungsrat BL hatte sich im Bund für eine Dividendenbesteuerung von 60% statt 70% eingesetzt, ist aber bei der Kantonalen Finanzdirektorenkonferenz (FDK) mit seinem Antrag unterlegen.

  5. Das Stimmvolk will, dass auch der «einfache Bürger» von der Steuerreform profitiert? Diesem Anliegen trägt der Bundesrat Rechnung. Und die Kantone müsse eine Erhöhung der Familienzulagen (Kinder- und Ausbildungszulagen) um je Fr. 30.00 umsetzen.

    1. Immerhin: Der sogenannte Mittelstand profitiert ja schon indirekt am Arbeitsplatz durch die Senkung der Gewinnsteuern seines Arbeitgebers. Dieser wird konkurrenzfähiger.

    2. Ernüchternd ist die Tatsache, dass das «70.00 Fr.-Versprechen» der AHV-Reform auch nicht zum Durchbruch verholfen hatte.