Steuererhöhungen ?
Steuererhöhungen ?
Sind sie die Lösung für die Finanzknappheit im Kanton Basel-Landschaft? Ich bezweifle das. Solange die Hauptkostenblöcke Gesundheit, Bildung und Soziales weiter die Kosten in die Höhe gehen lassen, nützen auch Steuererhöhungen nur vorübergehend. Es müssen die Kostentreiber angegangen werden. Ihre Überschrift
Ich verweise in diesem Zusammenhang auf Ziffer 3.3.3., Seite 25, der Finanzstrategie 2016 – 2019 des Regierungsrates:
Die Finanzstrategie 2016 – 2019 des Regierungsrates hat keine
Steuererhöhungen zum Ziel, dies aus folgenden Gründen:
Der Regierungsrat geht aktuell davon aus, dass eine Steuersatzerhöhung, was nur über eine Änderung des Steuergesetzes realisiert werden kann, weder im Parlament noch bei der Bevölkerung mehrheitsfähig ist.
Diese abstimmungspolitischen Vorbehalte gelten auch für die sogenannte
„Defizitbremse“ im Rahmen des Voranschlags (=Budget resp.
Jahresplanung).
Der Landrat „muss“ im Rahmen des konkreten Voranschlags die Steuern zwischen 1 – 5% für die Dauer eines (Budget-) Jahres erhöhen, wenn weniger als 100 Mio. Eigenkapital vorhanden ist und der Regierungsrat gegenüber dem Landrat nachgewiesen hat, dass der Handlungsspielraum auf der Aufwandseite ausgeschöpft ist (Art. 32 a und b Finanzhaushaltsgesetz).
Dieser „Nachweis“ ist realistischer Weise kaum oder nur schwer zu
erbringen.
Über eine Steuererhöhung kann das strukturelle Defizit nicht beseitigt
werden. Um den Finanzhaushalt nachhaltig wieder ins Gleichgewicht zu bringen,
sind konkrete Strategiemassnahmen bei den Hauptkostenblöcken Gesundheit,
Bildung und Soziales zwingend notwendig. Der Kanton Basel-Landschaft darf nicht
weiter über seine Verhältnisse leben. Entsprechend müssen Kosten
reduziert resp. im Minimum das Kostenwachstum gebremst werden.
Steuererhöhungen lösen das Problem des Kostenwachstums nicht
nachhaltig.
Der Kanton Basel-Landschaft ist bereits heute für eine Familie mit zwei
Kindern ab einem Brutto-Einkommen von 200‘000 CHF im schweizerischen
Vergleich steuerlich nicht besonders attraktiv (Platz 22 von 26). Auch dieses
Faktum spricht grundsätzlich gegen eine Steuererhöhung.
Diese Argumente gelten auch für eine „befristete“
Steuererhöhung, wobei es wohl zusätzlich sehr schwierig wäre, das
Stimmvolk davon zu überzeugen, dass es sich tatsächlich nur um eine
„befristete Steuererhöhung“ handeln würde.