Die neue SV17
Ich begrüsse die vom Bundesrat vorgestellten Eckwerte der SV17
(vormals USR III)
Am 6. September 2017 stellte der Bunddesrat die Vernehmlassungsvorlage zur Steuervorlage 17 (SV 17, vormals Unternehmenssteuerreform III, USR III) vor (mehr...)
Medienmitteilung des Regierungsrates...
Begrüssenswert ist das Tempo des Bundesrates. Nicht nur für die regional ansässigen Firmen sind Planungs- und Investitionssicherheit von höchster Bedeutung. So besteht nun die Chance, dass die SV 17 bis ins Jahr 2020 auf Bundes- und auf kantonaler Ebene umgesetzt werden kann.
Die Vernehmlassungsvorlage erscheint auf den ersten Blick als vertretbar.
Unbefriedigend ist die Tatsache, dass die Dividendenbesteuerung von 60% auf 70% angehoben und der Kantonsanteil an der Bundessteuer von 17 Prozent nur auf 20.5% statt wie ursprünglich auf 21.2% erhöht wird. Das hat nicht nur Auswirkungen auf den Kanton, sondern auch auf die Gemeinden und Kirchgemeinden.