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Bund: Vernehmlassung SV17

Steuervorlage 17

Vernehmlassungsverfahren des Bundes zur Steuervorlage 17: Regierungsrat verabschiedet Stellungnahme

Der Regierungsrat hat die Stellungnahme zur Steuervorlage 17 (SV17) verabschiedet. Er begrüsst das rasche Vorgehen des Bundesrats und unterstützt die Vorlage weitgehend. Der Regierungsrat fordert jedoch die Erhöhung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer auf 21,2 Prozent. Ausserdem fordert er mehr Flexibilität für die Kantone bei der Dividendenbesteuerung für qualifizierte Beteiligungen.

In ihrer Stellungnahme an den Bund zur Steuervorlage 17 (SV17) fordert die Regierung des Kantons Basel-Landschaft, den Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer von 20,5 auf 21,2 Prozent zu erhöhen.

Der im Rahmen der Unternehmenssteuerreform III (USR III) vorgesehene Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer in Höhe von 21,2 Prozent entsprach einer ausgewogenen Solidarität zwischen Bund und Kantonen. Dieser Punkt war im Abstimmungskampf zur USR III unbestritten und wurde vom Bundesrat auch unterstützt. Der Entscheid des Bundesrates, den Kantonsanteil im Rahmen der SV17 nur auf 20,5 Prozent zu erhöhen, ist nicht nachvollziehbar und missachtet die Ausgewogenheit der Lastenverteilung zwischen Bund und Kantonen. Wegen der geringeren Erhöhung verlieren die Kantone Handlungsspielraum, um die Steuereinnahmen von mobilen Statusgesellschaften zu sichern. Die Gegenfinanzierung der zu erwartenden Steuerausfälle wird dadurch geschmälert, was sich letztlich auch negativ auf die Finanzen von Gemeinden und Landeskirchen auswirken wird.

Mehr Flexibilität bei der Dividendenbesteuerung
Gemäss der Vorlage des Bundes soll die Besteuerung von Dividendeneinkünften für qualifizierte Beteiligungen erhöht werden. Den Kantonen wird eine Mindestbesteuerung von 70 Prozent vorgeschrieben. In diesem Punkt fordert der Regierungsrat den Bundesrat auf, den Kantonen mehr Spielraum und Flexibilität einzuräumen und die untere Grenze der Dividendenbesteuerung bei 60 Prozent festzusetzen.

Abschaffung der Regelungen für kantonale Statusgesellschaften
Die kantonalen Steuerstatus für Holding-, Domizil- und Gemischte Gesellschaften werden international nicht mehr akzeptiert, weshalb Nachteile für den Wirtschaftsstandort Schweiz drohen. Der Regierungsrat schliesst sich daher der Auffassung an, dass die Steuerstatus aufzuheben und durch geeignete Ersatzmassnahmen zu ersetzen sind. Dies führt zur notwendigen Planungs- und Rechtssicherheit für die betroffenen Unternehmen. Zudem werden Arbeitsplätze, Investitionen und Steuersubstrat in der Schweiz - und damit auch im Kanton Basel-Landschaft - gesichert.

Ersatzmassnahmen
Als Massnahme für die wegfallenden kantonalen Steuerstatus befürwortet der Regierungsrat die Einführung einer Patentbox sowie von zusätzlichen Forschungs- und Entwicklungsabzügen auf kantonaler Ebene. Beide Massnahmen tragen dazu bei, die Region Nordwestschweiz auch in Zukunft als attraktiven Forschungs- und Innovationsstandort zu erhalten.

Weiter begrüsst der Regierungsrat die Einführung einer Entlastungsbegrenzung für die Kantone. Da nicht vorhersehbar ist, wie hoch die Ermässigungen aus der Patentbox und aus den zusätzlichen Forschungs- und Entwicklungsabzügen ausfallen werden, kann auf diese Weise eine unerwünscht tiefe Steuerbelastung oder gar eine Nullbesteuerung verhindert werden.

Erhöhung der Mindestvorgaben für Familienzulagen
Mit der der geplanten Erhöhung der Mindestvorgaben für Familienzulagen werden Steuer- und Familienpolitik vermischt. Eine solche Verknüpfung dürfte es im Rahmen einer reinen Unternehmenssteuerreform eigentlich nicht geben. Der Bundesrat will mit seinem Vorgehen die SV17 sozialpolitisch ausgewogener gestalten und die Akzeptanz des Reformpaketes bei der breiten Bevölkerung erhöhen. Aus diesem Grund stimmt der Regierungsrat diesem Vorschlag mit wenig Begeisterung zu.

Hintergrund und nächste Schritte
Die Schweiz muss die Unternehmensbesteuerung neu ausgestalten, da die kantonalen Steuerregimes international nicht mehr akzeptiert sind. Nach dem Scheitern der USR III legte der Bundesrat am 6. September 2017 mit der SV17 eine Neuauflage des Projekts vor. Diese bildet die Grundlage zur Ausarbeitung der kantonalen Vorlage, welche voraussichtlich im April 2018 in die Vernehmlassung geschickt werden soll. Der Regierungsrat rechnet nach heutigem Wissensstand mit einem Inkrafttreten der SV17 auf den 1. Januar 2020.