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Anton Lauber, Dr. iur. 
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Das neue Finanzhaushaltsrecht

 

 

Finanzverwaltung Baselland

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Die Totalrevision des Finanzhaushaltsrechts

Die Totalrevision des Finanzhaushaltsgesetzes (FHG) wurde in den vergangenen vier Jahren im Rahmen des Programms „Stärkung der finanziellen Steuerung (StäfiS)" erarbeitet. Die Vorlage wurde am 12. Mai 2015 mit dem RRB Nr. 2015 / 0791 in die Vernehmlassung geschickt. Die überarbeitete Vorlage wurde schliesslich am 15. Dezember 2015 an den Landrat überwiesen (LRV Nr. 2015 / 435) und ab Januar 2016 in der Finanzkommission beraten. Am 1. Juni 2017 wurde die Vorlage im Landrat zuhanden der Volksabstimmung vom 24.9.2017 beschlossen.


Vorlage: Stärkung der finanziellen Steuerung - Teilrevision der Kantonsverfassung und Totalrevision des Finanzhaushaltsgesetzes (FHG) - Überweisung an den Landrat
- Bericht der Finanzkommission vom 13. Februar 2017
- Beschluss des Landrates vom 4. Mai 2017: < 1. Lesung abgeschlossen >
- Beschluss des Landrates vom 18. Mai 2017: < abgesetzt >
- Beschluss des Landrates vom 1. Juni 2017: < beschlossen z.Hd. Volksabstimmung >

Die vorgesehene Revision soll der formulierten Verfassungsinitiative "Für gesunde Staatsfinanzen ohne Steuererhöhung" als Gegenvorschlag gegenüber gestellt werden. Sie beinhaltet keine direkten Entlastungsmassnahmen, verfolgt aber das Ziel, den Staatshaushalt mittelfristig auszugleichen und ausgeglichen zu halten.

Mit der Vorlage wird das rund 30 Jahre alte Finanzhaushaltsgesetz totalrevidiert, wodurch das Finanzhaushaltsrecht klarer und transparenter sowie die finanzpolitische Gesamtsteuerung auf eine neue zeitgemässe Basis gestellt wird.