CVP
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Anton Lauber, Dr. iur. 
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Lebenslauf RR Anton Lauber 
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Rechnung 2017: Schwarz

 

Rechnung 2017

Die Rechnung 2017 ist schwarz

Seit 2009 wieder einmal eine schwarze Rechnung. Das ist sehr erfreulich, aber auch kein Grund zur Euphorie. Die Zukunft wird zeigen, wie verantwortungsbewusst wir mit dem neu erarbeiteten finanziellen Handlungsspielraum umgehen.

Landratsvorlage 
Präsentation Rechnung 2017

 

Die Rechnung 2017 schliesst mit einem Überschuss von rund 67 Mio. ab. Gleichzeitig konnten rund 110 Mio. an Schulden abbezahlt werden (Abtragung des Bilanzfehlbetrages aus der Reform der Basellandschaftlichen Pensionskasse BLPK). Wir kommen damit von der Entlastungsstrategie neu in die Entwicklungsstrategie. Wir haben wieder finanziellen Handlungsspielraum, den wir für künftige Projekte nutzen können, ohne gleich wieder rote Zahlen zu schreiben.

Dabei gelten die folgenden Grundsätze:

  1. Der finanzpolitische Handlungsspielraum wird verantwortungsbewusst genutzt.
  2. Aktuelle und neue Aufgaben werden auf Effektivität, Effizienz, Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit geprüft. Das entsprechende Instrumentarium stellt das neue Finanzhaushaltsgesetz zur Verfügung, das per 1.1.2018 in Kraft getreten ist.
  3. Der Betriebsaufwand soll auf ein jähriges Wachstum von 1% beschränkt werden.
  4. Die Erfolgsrechnung wird mindestens ausgeglichen bleiben. Es wird nicht mehr ausgegeben, als eingenommen wird. 
  5. Stopp der Neuverschuldung. Investitionen sind aus eigenen Mitteln zu finanzieren. Ziel: Ein Selbstfinanzierungsgrad von mindestens 100 Prozent. Investitionen führen nicht (mehr) zu einer Neuverschuldung. Bei einem positiven Saldo der Erfolgsrechnung von weniger als 60 Mio. Franken nimmt die Neuverschuldung weiterhin zu. Zur Erreichung eines Selbstfinanzierungsgrads von 100 Prozent bei Nettoinvestitionen von 200 Mio. Franken ist ein jährlicher Überschuss von rund 60 Mio. Franken notwendig.
  6. Ziel muss ein Schuldenabbau sein. Mit dem aktuell sehr tiefen Zinsumfeld lassen sich die Schuldzinsen gerade noch verantworten. Bei einem Zinsanstieg auf 3 oder mehr Prozente bei einer Verschuldung von rund 3 Mia. ist das aber nicht mehr der Fall. Das Geld geben wir lieber für anderes aus als für Schuldzinsen.
  7. Stärkung des Eigenkapitals: Es soll eine frei verfügbare Eigenkapitalreserve
    über dem Warnwert gemäss FHG im Umfang von 200 - 300 Mio. Franken gebildet werden. Damit führt nicht jede unvorhersehbare finanzielle Belastung wieder zu roten Zahlen.
  8. Der Aufgaben- und Finanzplan (AFP) gilt als zentrales Planungsinstrument. Es geht erstens um eine konsequente Steuerung der Finanzen und der Aufgaben auf der Basis der vierjährigen rollenden Planungsperiode im Aufgaben- und Finanzplan (AFP). Zweitens um eine permanente Optimierung der Planung und der Steuerung mit den neuen Instrumenten des Finanzhaushaltsgesetzes. Und drittens um eine grosse Ausgabendisziplin trotz positiver Entwicklung. Das gilt auch für bereits bestehende und für neue Ausgaben.
  9. "Effizienz-Kompetenz": Wir haben gelernt, wie man effizient und wirtschaftlich mit knappen finanziellen Ressourcen umgeht.