Abgrenzungen 2024: 80 Mio.

Abgrenzungen in der Rechnung 2024

80 Mio. Franken für Grundstück- und Handänderungssteuern

27.3.2025

Im Rahmen der Rechnung 2024 wurde erstmals eine Abgrenzung für die Grundstücks- und Handänderungssteuern getätigt. Dies führte einerseits zu einer Verbesserung der Rechnung 2024, andererseits aber auch zu Nachfragen im Parlament.


Vermögenverkehrs- und Vermögensgewinnsteuern
(sogenannte Immobiliensteuern):



Ausgangslage


Die Rechnung 2024 schloss mit einem Überschuss von 157 Mio. Franken ab. Budgetiert war ein Defizit von -60 Mio. Franken. Massgeblich für das gute Resultat sind Steuermehrerträge von 228 Mio. Franken. Davon entfallen 80 Mio. auf die Steuerabgrenzung von 80 Mio. Franken.


  • Der Mehrertrag an Steuereinnahmen ist sehr erfreulich.
  • Ohne Abgrenzung von 80 Mio. Franken hätte ein Überschuss von 77 Mio. Franken resultiert.
  • Die Abgrenzung wurde durch die Finanzkontrolle Baselland erstmalig per 2024 verlangt.
  • Das Abgrenzungsmodell wurde zuständigkeitshalber zwischen der Finanzkontrolle Baselland und der Steuerverwaltung Baselland erarbeitet und in die Rechnung 2024 eingepflegt.

 

Zum Vorauszahlungsprozess


  • Es besteht keine gesetzliche Grundlage für die Vorauszahlungen der Immobiliensteuern (2024-125, Seite 5).


  • Die Dienstleistung ist für Notariate freiwillig.
  • Die Dienstleistung erfolgt kostenlos.
  • Die Vorauszahlungen werden nicht verzinst.
  • Die Vorauszahlungen sollen (dennoch) erstmals abgegrenzt werden.


  • Der Vorauszahlungsprozess ist in einem «Merkblatt für Notariate» geregelt.
  • Er steht nur Notariaten zu Verfügung.


Die Abgrenzung der Vorauszahlungen der Immobiliensteuern wurde von der Finanzkontrolle erstmals mit Bericht zur Rechnung 2023 thematisiert.


Nachdem der Kanton für kurze Zeit keine Vorauszahlungen mehr entgegengenommen hatte, um dem "Thema Abgrenzung" zu begegnen, musste die Steuerverwaltung aufgrund zweier Vorstösse im Landrat sowie einer Intervention der Notariate wiederum Vorauszahlungen akzeptieren.


Die Thematik "Immobiliensteuern/Vorauszahlung" wurde bereits im Jahre 2023 (Datum des Berichts: 28.11.2023) im "Programm Generelle Aufgabenüberprüfung" (PGA) zuhanden des Landrats (Beschluss 28.11.2024) einer umfassenden Überprüfung unterzogen.


Letztlich stellte sich die Frage nach der Verbuchung der Vorauszahlungen mit dem Rechnungsabschluss im März 2024 erneut.


Die Pendenzen bei der Veranlagung werden rasch bis Ende 2025 abgebaut werden. Dazu wird die Abteilung Spezialsteuern durch interne Mitarbeitende der Revision sowie durch externe Fachkräfte (Treuhand) unterstützt.


Die folgenden Unterlagen geben eine gute Übersicht über die Thematik:


  • 2024-125
    Abschlussbericht der Steuerverwaltung vom 18.11.2023:
    Veranlagung Handänderungs- und Grundstückgewinn steuern sowie Vorauszahlung der Handänderungs- und der Grundstückgewinnsteuer:

  • 5.3.2024:      Vorlage des Regierungsrats
  • 19.11.2024:   Bericht der Finanzkommission des Landrats
  • 28.11.2024: Beschluss des Landrats

  • 2024-364
    Motion von Andreas Dürr:
    Verbindliche Berechnung der Grundstückgewinnsteuer

  • 2024-365
    Motion von Andreas Dürr:
    Sicherstellung der Grundstückgewinnsteuern beim Kanton


  • 2025-83
    Fragestunde im Landrat (zur Rechnung 2024):

  • 25.3.2025:  Vorlage des Regierungsrats; schriftliche Antworten
  • 27.3.2025:  Beschluss des Landrats; mündliche Nachfragen im Landrat


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