27.3.2025
Im Rahmen der Rechnung 2024 wurde erstmals eine Abgrenzung für die Grundstücks- und Handänderungssteuern getätigt. Dies führte einerseits zu einer Verbesserung der Rechnung 2024, andererseits aber auch zu Nachfragen im Parlament.
Vermögenverkehrs- und Vermögensgewinnsteuern
(sogenannte Immobiliensteuern):
Ausgangslage
Die Rechnung 2024 schloss mit einem Überschuss von 157 Mio. Franken ab. Budgetiert war ein Defizit von -60 Mio. Franken. Massgeblich für das gute Resultat sind Steuermehrerträge von 228 Mio. Franken. Davon entfallen 80 Mio. auf die Steuerabgrenzung von 80 Mio. Franken.
Zum Vorauszahlungsprozess
Die Abgrenzung der Vorauszahlungen der Immobiliensteuern wurde von der Finanzkontrolle erstmals mit Bericht zur Rechnung 2023 thematisiert.
Nachdem der Kanton für kurze Zeit keine Vorauszahlungen mehr entgegengenommen hatte, um dem "Thema Abgrenzung" zu begegnen, musste die Steuerverwaltung aufgrund zweier Vorstösse im Landrat sowie einer Intervention der Notariate wiederum Vorauszahlungen akzeptieren.
Die Thematik "Immobiliensteuern/Vorauszahlung" wurde bereits im Jahre 2023 (Datum des Berichts: 28.11.2023) im "Programm Generelle Aufgabenüberprüfung" (PGA) zuhanden des Landrats (Beschluss 28.11.2024) einer umfassenden Überprüfung unterzogen.
Letztlich stellte sich die Frage nach der Verbuchung der Vorauszahlungen mit dem Rechnungsabschluss im März 2024 erneut.
Die Pendenzen bei der Veranlagung werden rasch bis Ende 2025 abgebaut werden. Dazu wird die Abteilung Spezialsteuern durch interne Mitarbeitende der Revision sowie durch externe Fachkräfte (Treuhand) unterstützt.
Die folgenden Unterlagen geben eine gute Übersicht über die Thematik:
Quelle: www.bl.ch