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Neue Studie:


Fehlanreize bei Baselbieter Bedarfsleistungen 


Das Kantonale Sozialamt hat die Bedarfsleistungen im Kanton Basel-Landschaft untersuchen lassen. Die Studie der Firma econcept zeigt für fast alle untersuchten Bedarfsleistungen Fehlanreize auf. Je nach Konstellation verbessert sich die finanzielle Situation eines Haushalts trotz Erhöhung des Erwerbseinkommens nicht oder sie verschlechtert sich sogar abrupt. Letzteres kann beispielsweise beim Austritt aus der Alimentenbevorschussung oder aus der Sozialhilfe der Fall sein. 8'700 Haushalte mit einem Einkommen über der Anspruchsgrenze für Sozialhilfe sind gemäss der Studie finanziell schlechter gestellt als die 4'400 Haushalte in der Sozialhilfe. 

Das Kantonale Sozialamt hat eine umfassende Analyse zu den Bedarfsleistungen im Kanton Basel-Landschaft erstellen lassen. Untersucht wurden die Alimentenbevorschussung, die Prämienverbilligung, die Ergänzungsleistungen AHV/IV, die Beiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung, die Ausbildungsbeiträge, die Mietzinsbeiträge und die Sozialhilfe. Ziel war es, Fehlanreize und Schwelleneffekte zu identifizieren. Fehlanreize bestehen dann, wenn sich die finanzielle Situation eines Haushalts trotz Steigerung des Erwerbseinkommens nicht verbessert oder sogar verschlechtert, bedingt durch eine übermässige Reduktion oder den Wegfall einer Bedarfsleistung. Bei einer sprunghaften Verschlechterung handelt es sich um einen Schwelleneffekt. Aus finanzieller Sicht lohnt es sich in diesen Fällen nicht, mehr zu arbeiten. 

Unterschiedlich starke Fehlanreize

Für alle Bedarfsleistungen mit Ausnahme der Ausbildungsbeiträge wurden Fehlanreize festgestellt. Die Ausprägung der Fehlanreize ist unterschiedlich stark. Je nach Konstellation kann es somit sein, dass einem Haushalt trotz Erhöhung des Erwerbseinkommens nicht mehr oder sogar deutlich weniger Geld zur freien Verfügung steht.

Bei der Sozialhilfe, den Mietzinsbeiträgen und den Ergänzungsleistungen sind die Fehlanreize am stärksten ausgeprägt. Die Alimentenbevorschussung liegt im Mittelfeld betreffend Ausprägung der Fehlanreize. Am wenigsten stark ausgeprägt sind diese in der Prämienverbilligung und in den Beiträgen an die familienergänzende Kinderbetreuung. 

Hohe Austrittsschwelle bei der Alimentenbevorschussung

Wenn das Jahreseinkommen einen bestimmten Grenzbetrag überschreitet, erlischt der Anspruch auf Alimentenbevorschussung. Damit fällt die gesamte Bevorschussung weg. Dies kann zu einer hohen, abrupten Abnahme des frei verfügbaren Einkommens führen. Im Durchschnitt beträgt die Bevorschussung pro Fall jährlich 8'000 Franken. Konkret kann es beispielsweise sein, dass bei einer Einkommenssteigerung um 1'000 Franken, die zum Überschreiten der Einkommensgrenze führt, aufgrund des Wegfalls der Bevorschussung rund 7'000 Franken weniger Geld zur freien Verfügung bleibt. Gemäss den statistischen Berechnungen der Studie ist ein relevanter Anteil der Haushalte mit Alimentenbevorschussung von diesem Fehlanreiz betroffen. 

Sehr hohe Austrittsschwelle bei der Sozialhilfe

Je nach Haushaltskonstellation kann bei der Sozialhilfe eine sehr hohe Austrittsschwelle auftreten. Der Austritt aus der Sozialhilfe kann zu einer deutlichen Reduktion des frei verfügbaren Einkommens führen. Im Extremfall kann beispielsweise ein zusätzliches Einkommen von rund 2'000 Franken beim Überschreiten der Anspruchsgrenze zu einer Abnahme des frei verfügbaren Einkommens von rund 10'000 Franken führen. Die Schätzungen zeigen, dass bei rund 10 Prozent der Haushalte mit Sozialhilfe die Fehlanreize ein Grund für den Verzicht auf zusätzliche Erwerbsarbeit sein könnten.

Die Austrittsschwelle der Sozialhilfe führt zudem für viele Haushalte im Kanton zu Benachteiligungen: Gemäss den statistischen Berechnungen der Studie sind 8'700 Haushalte mit einem Einkommen über der Anspruchsgrenze für Sozialhilfe finanziell schlechter gestellt als die 4'400 Haushalte in der Sozialhilfe. 

Berücksichtigung der Ergebnisse in laufenden Projekten

Die Thematik der Fehlanreize und Schwelleneffekte ist komplex und vielschichtig. Eine Lösung aller Probleme auf einen Schlag ist nicht möglich. Das Kantonale Sozialamt hat vielmehr beschlossen, die Ergebnisse der Analyse in bereits bestehende Projekte einfliessen zu lassen, insbesondere in den drei Bereichen Sozialhilfe, Mietzinsbeiträge und Alimentenbevorschussung. Dabei werden entsprechende Möglichkeiten zur Minimierung der identifizierten Fehlanreize und Schwelleneffekte geprüft. So wird beispielsweise die Problematik der Austrittsschwelle bei der Sozialhilfe im Rahmen der Sozialhilfestrategie weitergehend analysiert.

Die Studie «Harmonisierung und Koordination von Sozialleistungen: Teil Ist-Analyse kantonale Bedarfsleistungen» und die Landratsvorlage finden sich hier:



Quelle: www.bl.ch