Neugestaltung der Sozialhilfe
Start des Vernehmlassungsverfahrens 29.1.2020
Der Regierungsrat legt ein Massnahmenpaket zur Sozialhilfe vor. Verschiedene politische Vorstösse im Landrat haben die Regierung veranlasst, die Sozialhilfe einer Gesamtbetrachtung zu unterziehen. Das Resultat ist eine Neugestaltung der Sozialhilfe. Im Fokus steht die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt. Dazu werden Anreize gestärkt. Weiter werden bessere Rahmenbedingungen für eine gelingende Arbeitsmarktintegration geschaffen. Die persönliche Situation der unterstützten Personen wird dabei ins Zentrum gestellt. Die individuelle Situation wird besser berücksichtigt. Dadurch wird eine spezifischere und gezieltere Förderung möglich.
In der Sozialhilfe sind Änderungen notwendig. Der Landrat hat dies in verschiedenen parlamentarischen Vorstössen gefordert. Der Regierungsrat nimmt diese Anliegen im Rahmen einer Teilrevision des Sozialhilfegesetzes auf. Diese trägt den Titel: «Anreize stärken – Arbeitsmarktintegration fördern». Sie fördert die Ablösung von der Sozialhilfe und die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt. So wird der zentrale Auftrag der Sozialhilfe umgesetzt, die Menschen zu befähigen, auf eigenen Beinen zu stehen. Die Sozialhilfe wird individualisiert, neue Anreize werden eingeführt und die Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Arbeitsmarktintegration geschaffen.
Anreize stärken und bessere Berücksichtigung des Einzelfalls
Die richtigen Anreize in der Sozialhilfe sind zentral für eine rasche Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt. Zu diesem Zweck wird ein Anreizsystem mit Fokus auf die ersten zwei Bezugsjahre geschaffen. Die finanzielle Unterstützung wird stärker abgestuft. Personen, die sich für eine rasche Integration in den Arbeitsmarkt engagieren, erhalten eine höhere Unterstützung als heute. Im Gegenzug erhalten Personen, die nicht die nötigen Schritte zu einer Wiedereingliederung unternehmen, weniger.
Die Höhe der Unterstützung wird neu nicht wie bis anhin für den gesamten Haushalt, sondern individuell festgelegt. Dadurch wird besser Rücksicht auf die persönliche Situation der Betroffenen genommen. Dies ermöglicht eine gezielte Hilfe und verhindert, dass eine Person aufgrund des Fehlverhaltens einer anderen Person bestraft wird. Heute betreffen Sanktionen immer die gesamte Unterstützungseinheit und damit zum Beispiel auch die Kinder von fehlbaren Eltern. Dieser Missstand wird korrigiert. Eine Kürzung der Unterstützung für die Kinder aufgrund des Verhaltens der Eltern ist nicht mehr möglich.
Verletzliche und speziell betroffene Personen sind ausgenommen
Das neue Anreizsystem gilt nur für Personen, bei denen eine Arbeitsmarktintegration sinnvoll und möglich ist. Personen, die nicht in den Arbeitsmarkt integriert werden können, sind davon ausgenommen. Das gilt auch für Personen, für welche das Anreizsystem aufgrund ihrer verletzlichen Situation unzumutbar wäre. Dies betrifft mehr als die Hälfte aller sozialhilfebeziehenden Personen. Für sie ändert sich bei der Höhe der Unterstützung nichts. Jedoch wird durch die verschiedenen weiteren Massnahmen ihre Situation verbessert.
Bei der Ausarbeitung der Vorlage wurde grosser Wert auf die Zumutbarkeit gelegt. Der Tatsache, dass es sich in der Sozialhilfe um die schwächsten Personen in der Gesellschaft handelt, wird so Rechnung getragen. Ausnahmeregelungen erlauben, gezielt auf die individuelle Not Rücksicht zu nehmen. Weiter wird die Wahrung des Kindeswohls neu explizit im Gesetz verankert. Ebenfalls werden Verbesserungen für ältere Personen über 55 Jahren eingeführt. Ihnen wird einerseits ein höherer Vermögensfreibetrag gewährt. Andererseits ist garantiert, dass sie unabhängig ihrer Aussichten auf eine Arbeitsmarktintegration die gleiche Unterstützung erhalten wie heute.
Neu: Kantonales Assessmentcenter – alles aus einer Hand
Als zentrale Neuerung für bessere Rahmenbedingungen in der Sozialhilfe sieht die Gesetzesvorlage die Schaffung eines kantonalen Assessmentcenters vor. Dieses ist eine übergreifende Koordinations- und Beratungsstelle. Bei vielen Fällen der Sozialhilfe arbeiten verschiedene Stellen zusammen. So sind häufig neben der Sozialhilfe auch die IV, das RAV, medizinische Fachpersonen und weitere Kreise in einen Fall involviert. Diese Zusammenarbeit gelingt nicht immer reibungslos und oft fehlt eine effiziente Koordination.
Die Zusammenarbeit verschiedener Stellen soll durch das Assessmentcenter verbessert werden. Es übernimmt die Koordination zwischen den Stellen. Weiter bietet es Beratungen und Abklärungen für Personen in der Sozialhilfe direkt an. Diese Aufgaben, die heute teilweise von den Gemeinden übernommen werden, sind für diese aufwendig und zeitintensiv. Das Assessmentcenter entlastet also die Gemeinden. Sie erhalten mehr Raum für die persönliche Beratung, was die Qualität der Sozialhilfe insgesamt stärkt. Ferner dient das Assessmentcenter als niederschwellige Anlaufstelle für ausgesteuerte Personen, bevor diese Sozialhilfe beziehen. Dadurch wird die Lücke an Angeboten zwischen dem RAV und der Sozialhilfe geschlossen.
Moderate Umsetzung der Motion «Sozialhilfe: Motivation statt Repression»
Mitunter beinhaltet die Teilrevision einen Umsetzungsvorschlag zur Motion von Landrat Peter Riebli. Der Regierungsrat sieht jedoch von einer wörtlichen Umsetzung der Motion ab. Eine pauschale Kürzung von 30 Prozent wird es nicht geben. Ebenfalls erwies sich der Begriff der «Motivation» als untauglich, um wie gefordert im Gesetz festgeschrieben zu werden. Hingegen wurde die Motion als Teil des erwähnten Stufensystems mit Augenmass umgesetzt. So spielen neu zusätzliche Kriterien wie die Erwerbstätigkeit, die Bemühungen um eine Arbeitsintegration und die Bezugsdauer eine Rolle bei der Bemessung der Höhe der Unterstützung.
Die Gesetzesvorlage geht nun in die Vernehmlassung. Die Gemeinden, die Parteien, die Verbände und weitere Interessensgruppen sind eingeladen, sich zur Vorlage zu äussern. Die Frist für die Vernehmlassung läuft bis Ende April 2020.