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In den vergangenen Tagen hat die SP Baselland dem Regierungsrat vorgeworfen, dass er im Zusammenhang mit der Vermögenssteuerreform I nicht vollständig und korrekt informieren würde. Diese Vorwürfe weist der Regierungsrat nun zurück. Er stützt sich dabei im Wesentlichen auf seine Beantwortung der Interpellation 2022/121 vom Mai dieses Jahres ab. Im Rahmen dieser Beantwortung hat der Regierungsrat alle Annahmen für seine Berechnungen zur Steuerbelastung transparent auf den Tisch gelegt und damit auch ein Nachrechnen für Dritte ermöglicht.

Im Mai 2022 hat der Regierungsrat die Interpellation 2022/121 zum interkantonalen Vergleich der Vermögenssteuerbelastung und zu den Auswirkungen der Vermögenssteuerreform I im Kanton Basel-Landschaft ausführlich beantwortet. In der Beilage 1 hat der Regierungsrat seine Vergleichsberechnungen transparent dargestellt und dabei auch seine Annahmen offengelegt. Es wurden also keinerlei Informationen vorenthalten. Für weitergehende Berechnungen – auch für weitere Kantone – wurde ein direkter Link auf den Steuerrechner des Bundes angegeben. Damit können interessierte Personen eigene Berechnungen vornehmen.

Fokus auf den Liegenschaftswert ist unrealistisch und macht keinen Sinn

Landrätin Ronja Jansen hat im Schnellberechnungsverfahren (Zitat: «Drei Minuten pro Berechnung») ihre eigenen Berechnungen vorgenommen. Ziel ihrer Berechnungen war es, ihre These «Der Kanton Basel-Landschaft ist keine Steuerhölle» mit Resultaten untermauern zu können. Dieses Ziel hat sie zur Hälfte erreicht, die gewünschten Resultate liessen sich berechnen. Der Haken dabei: die Annahmen der Berechnungen von Ronja Jansen sind mindestens in einem Fall völlig realitätsfremd.

Die Landrätin behauptet, dass der Kanton Basel-Landschaft nur wegen seiner tiefen Liegenschaftswerte im interkantonalen Vergleich schlecht dastehe. Folglich hat sie bei ihren Berechnungen den Liegenschaftswert hilfreich, also bewusst hoch angesetzt, um zu einer besseren Platzierung für den Kanton Basel-Landschaft im interkantonalen Vergleich zu kommen. Ronja Jansen verwendet folgende zwei Berechnungsannahmen:

  1. Gesamtvermögen 5,2 Mio., Liegenschaft 2 Mio., Hypothek 1,2 Mio.: Verhältnis 50%;
  2. Gesamtvermögen 38 Mio., Liegenschaft 11,4 Mio. Hypothek 6,8 Mio.: Verhältnis 37%.

Ein Liegenschaftswert von 11,4 Mio. Franken ist im Kanton Basel-Landschaft realitätsfremd. Im Baselbiet gibt es kaum Liegenschaften mit einem Wert von 11,4 Mio. Franken. Bei grossen Vermögen dürfte im Kanton Basel-Landschaft der Liegenschaftsanteil für Privatpersonen entsprechend klein sein.

Annahme eines realistischen Modellhaushalts ist unumgänglich

Der Regierungsrat hat im Rahmen der Interpellationsbeantwortung zehn einzelne und realitätsnahe Fallbeispiele für die Kantone der Region Nordwestschweiz berechnet. Es gibt aber beinahe unzählige mögliche Kombinationen für jeden einzelnen Haushalt. Ein solcher darf dann aber als einzelner Haushalt nicht auf den ganzen Kanton und nicht auf die ganze Schweiz referenziert werden. Man kommt deshalb nicht um die Annahme eines Modellhaushalts herum. Pauschalisierungen sind also unvermeidlich, müssen aber immer möglichst realitätsnah sein.

Der Regierungsrat hat in der Beantwortung der Interpellation 2022/121 alle diese Punkte ausführlich erklärt und bei den Modellhaushalten eine Begrenzung des selbstbewohnten Liegenschaftswerts bei 5 Mio. Franken angenommen, um die Realität in unserem Kanton abzubilden. Der Landrat hat die Interpellation am 16. Juni 2022 abgeschrieben.