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Armutsstrategie BL

Aktueller Stand

Im Zusammenhang mit der Armutsstrategie werden oft die gleichen und wiederkehrenden Fragen gestellt respektive in Medienmitteilungen kommuniziert. Daher nachfolgend eine Stellungnahme zu den jeweils herausgegriffenen Fragenstellungen:


«Strategie zur Verhinderung und Bekämpfung von Armut im Kanton Basel-Landschaft (Armutsstrategie)

Der Regierungsrat hat mit der Verabschiedung der «Strategie zur Verhinderung und Bekämpfung von Armut im Kanton Basel-Landschaft» (im Folgenden: Armutsstrategie) verbindliche Aufträge zur Detailprüfung der einzelnen Massnahmen an die Direktionen erteilt. Die Massnahmen sind jeweils einem Bereich mit besonderem Handlungsbedarf innerhalb eines der insgesamt fünf Handlungsfelder zugeordnet. Die Direktionen haben damit Prüfaufträge für die einzelnen Massnahmen erhalten. Dort, wo nötig, arbeiten die zuständigen Stellen gemeinsam mit den Gemeinden und anderen Akteurinnen und Akteuren zusammen. Für die Überprüfung der Massnahmen sind zwei Jahre vorgesehen (gerechnet ab Sommer 2020). Der Regierungsrat überwacht den Stand der Detailprüfungen bzw. der Umsetzung der Massnahmen. Er wird im Sommer 2021 einen Zwischenbericht vorlegen und ein Jahr später in einem Schlussbericht über die Ergebnisse informieren.

Der Regierungsrat hat bereits gezeigt, dass er es mit seiner Armutsstrategie ernst meint und vorwärts macht. So wurden Massnahmen der Armutsstrategie direkt in der aktuellen Teilrevision des Sozialhilfegesetzes aufgenommen. Dazu gehören unter anderem die Anpassung des Grundbedarfs an die Teuerung, die Förderung der Weiterbildung und Qualifizierung von Sozialhilfebeziehenden und Massnahmen zur beruflichen Integration für ausgesteuerte Personen. Zu diesen Massnahmen liegen somit schon konkrete Gesetzesartikel vor. Um genau zu sein, nennen wir hier die Gesetzesartikel des Sozialhilfegesetzes: § 6 Abs. 1bis (Verbesserung der Unterstützung während der Ausbildung), § 6 Abs. 3 (Anpassung des Grundbedarfs an die Teuerung), § 16 (Ausbau Integrationsmassnahmen).

Eine wichtige Rolle nimmt auch das mit der Revision des Sozialhilfegesetzes geplante kantonale Assessmentcenter ein. Dieses setzt verschiedene Massnahmen der Armutsstrategie um; allem voran die Massnahmen zur besseren beruflichen Integration von ausgesteuerten Personen. Das Assessmentcenter geht hier aber noch weiter und bezieht sich nicht nur auf ausgesteuerte Personen, sondern auf erwerbslose Personen im Allgemeinen. Weitere Massnahmen aus der Armutsstrategie, die bei der Konzipierung des Assessmentcenters mitgedacht wurden, sind: die Stärkung der Schuldenprävention und der Ausbau regionaler Anlaufstellen.

Neben der Teilrevision des Sozialhilfegesetzes erarbeitet das Kantonale Sozialamt aktuell eine Sozialhilfestrategie. Diese nimmt weitere Massnahmen der Armutsstrategie auf und bettet diese in den Bereich der Sozialhilfe ein. Die Sozialhilfestrategie wird noch in diesem Sommer vorgelegt.

Weiter enthält die Armutsstrategie Massnahmen zur finanziellen Entlastung von Familien. Aus den Ergebnissen der Armutsstrategie geht hervor, dass das Mietzinsbeitragsgesetz revidiert und so ausgestaltet werden soll, dass Familien im Rahmen der bereits bestehenden Mietzinsbeiträge besser unterstützt werden können. Damit soll zudem der Gegenvorschlag zur nichtformulierten Initiative «Ergänzungsleistungen für Familien mit geringen Einkommen» umgesetzt werden. Die Revision des Mietzinsbeitragsgesetzes wird im Rahmen eines VAGS-Projekts gemeinsam mit den Gemeinden bearbeitet. (VAGS=Verfassungsauftrag Gemeindestärkung).

Die Armutsstrategie zeigt somit bereits Wirkung.

2. Welche Funktion kommt der Armutsstrategie zu?

Die Armutsstrategie zeigt auf, wo Handlungsbedarf besteht und welche Bedeutung verschiedene Massnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung von Armut haben. Es sind Massnahmen definiert worden, die dazu dienen, Lücken zu schliessen und Angebote zu verbessern. Die Armutsstrategie erfüllt in diesem Sinne eine Kompassfunktion für eine effiziente und wirkungsvolle Planung und Gestaltung der Leistungen und Massnahmen zur Bekämpfung und Verhinderung von Armut. Sie kann bei der Ausrichtung der verschiedenen Politikbereiche als Impuls oder als Leitlinie dienen, anhand derer Massnahmen, Angebote oder Gesetze in Bezug auf Armutsthemen ausgestaltet werden.

Aktuell werden die Massnahmen von den zuständigen Stellen geprüft. Wie beschrieben, kann bei einigen Massnahmen bereits konkret aufgezeigt werden, in welche Richtung die Umsetzung geht. Beispielsweise die Einführung eines Assessmentcenters, die Revision des Mietzinsbeitragsgesetzes oder der Ausbau von sozialhilferechtlichen Fördermassnahmen. Bei anderen Massnahmen ist die Umsetzung noch nicht definiert. Daran wird noch gearbeitet.

3. Einfluss von Corona auf die Armutsstrategie

Das Thema Armut ist bei der Regierung und den Gemeinden präsent. Der Prozess zur Umsetzung der Armutsstrategie ist erfolgreich angelaufen. Die Umsetzung der Strategie ist langfristig angesetzt. Eine Lösung der Probleme von heute auf morgen ist nicht zu erwarten. Die Massnahmen werden – wie vorhin gesagt – aktuell geprüft. Die Resultate der Prüfung liegen 2022 vor. Wie oben dargelegt, fliessen diese aber bereits in Projekte ein und entfalten Wirkung.

Zusätzlich werden zwei priorisierte Massnahmen umgesetzt, die ein längerfristiges «Dranbleiben» an der Thematik sicherstellen. Erstens erarbeitet das Kantonale Sozialamt aktuell mit der Fachhochschule Bern ein regelmässiges Armutsmonitoring. Ziel eines solchen Monitorings ist es, regelmässig zentrale Kennzahlen in Bezug auf die Armutssituation zu erheben. Zweitens wird eine Kommission für Armutsfragen eingesetzt, welche die weitere Umsetzung begleiten soll. Mit der Einrichtung eines solchen Gefässes soll zudem sichergestellt werden, dass die relevanten Akteurinnen und Akteure einer ganzheitlichen Armutspolitik zusammengebracht und die Abstimmung der verschiedenen armutspolitischen Massnahmen über einzelne Politikfelder hinaus ermöglicht werden.

Die Corona-Pandemie hat in vielen Bereichen zu finanziellen Belastungen geführt. Dies ist auch im Bereich der Armutsbekämpfung zu spüren. Es darf aber nicht vergessen werden, dass viele Massnahmen, welche der Kanton unternommen hat, um die Wirtschaft in der Krise zu stützen, dazu dienen, Arbeitsplätze zu erhalten und weitere Armutsfälle zu verhindern. Insofern hat die Bereitschaft, die Armut zu bekämpfen, nicht abgenommen. Die Massnahmen haben sich aber teilweise durch die die aktuelle Situation verlagert.

Auswirkung von Corona auf die regionale Obdachlosigkeit

Im Bereich der sozialen Wohlfahrt teilen sich Kanton und Gemeinden die Aufgaben und Verantwortlichkeiten. Im Prinzip ist es so, dass eine Aufgabe von den Gemeinden übernommen wird, wenn diese dort besser und effizienter erledigt werden kann. Bei der Betreuung von hilfsbedürftigen Menschen ist dies der Fall. Die Gemeinden sind näher dran. Sie kennen die Problematik aus erster Hand und verfügen vielfach über gute Sozialdienste und engagierte Behörden, um sich dieser Thematik anzunehmen. Diese Aufgabenteilung steht sowohl im Sozialhilfegesetz, wie auch im Wohlfahrtsartikel des Gemeindegesetzes. Das Thema Obdachlose und Randständige ist also primär eine Aufgabe der Gemeinden.

Der Kanton prüft, ob diese Aufgabenteilung so funktioniert. In diesem Zusammenhang hat das Kantonale Sozialamt in diesem Frühjahr eine Umfrage bei den Gemeinden zum Thema Obdachlosigkeit durchgeführt. Es hat sich gezeigt, dass die Gemeinden durchaus in der Lage sind, für obdachlose Personen kurzfristig Unterbringungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Dabei wird zwar teilweise auch die Notschlafstelle in BS genutzt. Der Vorwurf, BL würde Obdachlose an BS abschieben, ist jedoch falsch. Der grösste Teil der Obdachlosen wird von den Gemeinden in Pensionen, Hotelzimmern und eigenen Liegenschaften (bspw. vorübergehend ungenützte Asylunterkünfte) untergebracht. Diese Unterbringungsarten haben häufig einen höheren Standard als die Notschlafstelle.

Weiteres Vorgehen

Mit der Armutsstrategie hat der Regierungsrat eine umfassende Grundlage geschaffen, um Armut zu verhindern und zu bekämpfen. Dies ganzheitlich und breit abgestützt. Die Detailprüfung der Massnahmen bzw. deren Umsetzung hat nach wie vor eine hohe Priorität.

Die Corona-Pandemie hat die Wichtigkeit von Massnahmen im Bereich der Armutsprävention und Armutsbekämpfung zusätzlich verdeutlicht. Dies etwa im Bereich der Vernetzung und der Zusammenarbeit der Berufsintegration, der Eingliederung von ausgesteuerten Personen oder der Schuldenberatung und Schuldenprävention. Der Regierungsrat hat mit seiner Armutsstrategie eine wertvolle Weiterentwicklung des Armutsberichts geschaffen, die auf ein positives Echo gestossen ist. Bei der Erarbeitung der Strategie haben externe Fachexperten der Fachhochschule Nordwestschweiz mitgewirkt.

Quelle: www.bl.ch