Pensionskasse: TeZUS
Die BLPK hatte Ende 2016 beschlossen, den technischen Zinssatz per 1. Januar 2018 von aktuell 3.00 Prozent auf 1.75 Prozent zu senken. Der Umwandlungssatz wiederum sinkt innert 4 Jahren (2019 bis 2022) von aktuell 5.80 Prozent mit Rentenalter 65 auf 5.00 Prozent.
In seiner Vorlage an den Landrat hielt der Regierungsrat am modellmässigen Leistungsziel von 60 Prozent des letzten versicherten Lohnes fest. Er setzte sich zudem für einen Umwandlungssatz von 5.40 Prozent statt 5.00 Prozent ein. Die ABP (Arbeitsgemeinschaft Basellandschaftlicher Personalverbände) hatte die Möglichkeit, ihre eigenen Forderungen direkt im Rahmen der Landratsvorlage zu formulieren. Sie forderten weitere Abfederungsmassnahmen für die im Vorsorgewerk "Kanton" versicherten Personen in der Höhe zwischen 12 und rund 44 Mio. Franken (Einmalzahlung).
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Vorlage des Regierungsrates
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Bericht der Personalkommission und Mitbericht
der Finanzkommission
Ausgewogene Lösung des Regierungsrates
Mit der Senkung des Umwandlungssatzes auf 5.40% mussten Gegenmassnahmen ergriffen werden. So präsentierte die der Kompromissvorschlag des Regierungsrates wie folgt:
- Das Leistungsziel bleibt bei 60%.
- Die Sparbeiträge werden um 1.4 Prozentpunkte erhöht.
- Der Kanton muss einen jährlichen Umlagebeitrag bezahlen.
- Dem Kanton als Arbeitgeber entstehen jährliche Mehrkosten von CHF 2.9 Mio.
- Den Arbeitnehmenden entstehen jährliche Mehrkosten
von CHF 2.2 Mio.
Beschluss des Landrates
Mögliche Abfederungseinlagen hätten den Kanton zusätzlich zwischen CHF 44 Mio. und CHF 143 Mio. gekostet. Der entsprechende Antrag (basierend auf dem Vorschlag der ABP) lehnte der Landrat allerdings äusserst knapp ab.
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Beschluss des Landrates vom 31.5.2018
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Dekretstext nach Schlussabstimmung
Beseitigung der Unterdeckung im Vorsorgewerk des Kantons
Die Senkung des technischen Zinssatzes von 3.00% auf 1.75% führte im Vorsorgewerk "Kanton" zu einer Unterdeckung per 1. Januar 2018 in der Höhe von prognostizierten CHF 342 Mio. (Stand 31.12.2016). Der Hauptteil dieser Unterdeckung wird durch den Anstieg der Vorsorgekapitalien der Rentenbeziehenden um rund CHF 330 Mio. infolge Senkung des technischen Zinssatzes hervorgerufen. Der Anteil der Gemeindelehrpersonen an diesen CHF 342 Mio. beträgt dabei rund 22% resp. CHF 75.2 Mio. Stichtag November 2017 dürfte die Unterdeckung dank des bisher guten Anlagejahres 2017 weniger hoch ausfallen.
FAZIT:
Kanton und Mitarbeitende tragen gleichermassen zur Sanierung des Vorsorgewerks Kanton bei. Die dennoch resultierenden Renteneinbussen sind sehr bedauerlich. Immerhin war die vom Regierungsrat vorgeschlagene Lösung im Parlament, welches abschliessend beschliesst, letztlich doch mehrheitsfähig. Zu Beginn des Geschäftes hatte es noch so ausgesehen, also ob der Landrat gar keine Gegenmassnahmen hätte einleiten wollen.