CVP
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Anton Lauber, Dr. iur. 
Regierungsrat
Finanz- und Kirchendirektion
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Lebenslauf RR Anton Lauber 
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Steuerreform ab 2020?

  

Steuerreform ab 2022

Steuerreform ab 2022

Braucht es eine Steuerreform?

Warum braucht es eine solche Steuerreform? Wann wird diese ausgearbeitet und wann soll sie in Kraft treten?

Baselland liegt gemäss externen Vergleichen schweizweit bei der Besteuerung natürlicher Personen sowohl bei der Besteuerung mittlerer und hoher Einkommen als auch bei der Vermögensbesteuerung auf den letzten Plätzen.

  • Tiefere Einkommen bis CHF 60‘000 Bruttoarbeitseinkommen werden steuerlich im schweizerischen Vergleich wenig bis gar nicht besteuert. 
  • Höhere Einkommen ab 150‘000 Bruttoarbeitseinkommen relativ stark besteuert. 

Steuerbelastung im Kanton Basel-Landschaft (2017)

Revision des Steuergesetzes 

Bei der Einkommenssteuer ist es daher das Ziel des Regierungsrats, die aktuelle Steuerkurve zu überprüfen und allenfalls durch eine Anpassung des Steuertarifs neu zu konzipieren, um die interkantonale Steuerattraktivität sicherzustellen. Wie im Regierungsziel festgehalten sollen die entsprechenden Revisionen im Steuergesetz vorgenommen werden.

In Bezug auf die Vermögenssteuer sollen

  • Vorschläge zur Neubewertung von Liegenschaften,
  • zur Abschaffung des Baselbieter Steuerwerts für Wertpapiere und
  • für einen neuen Vermögenssteuertarif gemacht werden.

Wird dies zu Steuerausfällen führen?

Die Steuerreform wird sich an den finanziellen Möglichkeiten des Kantons orientieren müssen. Es wird sich zeigen, wie diese ab 2022 aussehen werden. Aktuell sind im Finanzplanjahr 2022 als Platzhalter Steuerausfälle von maximal 30 Mio. Franken eingestellt.

Aber das Resultat der Überprüfung der Steuerkurve kann ich heute nicht voraussagen. Auf jeden fall muss sich die Revision im Rahmen der dannzumaligen (2022) finanziellen Möglichkeiten des Kantons bewegen. Auch sollen das Steuersystem und die Steuerkurve unseres Kantons mit den Steuersystemen und Steuerkurven anderer Kantone verglichen werden.

Steuerreform 2007

Mit der Steuerreform 2007 wurden

  • Familien mit Kindern und Personen in bescheidenen finanziellen Verhältnissen entlastet.
  • Eine Steuererhöhung für Gutverdienende fand hingegen nicht statt.

Auch wurde der Maximalsatz bei der Einkommenssteuer nicht erhöht. Lediglich ledige Personen wurden aufgrund der damals eingeführten Steuerkurve etwas höher belastet.