Neues Staatsbeitrags-Controlling
Ein Staatsbeitragsgesetz für den Kanton Basel-Landschaft
Der Regierungsrat hat den Entwurf für ein Staatsbeitragsgesetz beschlossen und schickt diesen in die Vernehmlassung bei Parteien und Verbänden. Einheitliche Rahmenbedingungen für die Bewirtschaftung von Staatsbeiträgen sollen zu einem effektiveren Einsatz der vorhandenen finanziellen Mittel führen. Ausserdem enthält der Gesetzesentwurf Regelungen über die Rechte und Pflichten der Empfängerinnen und Empfänger von Staatsbeiträgen.
Präsentation Medienkonferenz vom
20.9.2018
Landratsvorlage (Entwurf)
Staatsbeitragsgesetz (Entwurf)
Vernehmlassung Landratsvorlage
Staatsbeitragsgesetz
Die finanzielle Bedeutung der Staatsbeiträge hat in den vergangenen Jahrzehnten bei Bund, Kantonen und Gemeinden stark zugenommen. Sie gehören zu den wesentlichen Ausgaben der Gemeinwesen. Aus einem modernen Staat sind sie nicht mehr wegzudenken. Finanzwirtschaftlich stellen die Staatsbeiträge ein wichtiges Element der schweizerischen Staatsstruktur dar. Durch Staatsbeiträge werden zentrale kantonale Aufgaben durch Dritte erbracht oder freiwillige Leistungen Dritter im öffentlichen Interesse gefördert.
Rechtliche
Verankerung von Rechten und Pflichten
Im Unterschied zu anderen Ausgabenarten wie dem Personalaufwand oder den
Beschaffungen ist der Bereich der Staatsbeiträge bisher im Kanton
Basel-Landschaft nicht ausreichend geregelt. Das Finanzhaushaltsgesetz
enthält zwar eine gesetzliche Grundlage, geht inhaltlich jedoch nicht in
die Tiefe. Insbesondere enthält es keine Bestimmungen zu den Rechten und
Pflichten der Empfängerinnen und Empfänger von Staatsbeiträgen
oder zum Controlling.
Der Regierungsrat hat sich entschieden, zusätzliche Regelungen in einem separaten Staatsbeitragsgesetz zu verankern. Eine klare rechtliche Grundlage wird auch von politischer Seite gefordert. Es liegen entsprechende politische Vorstösse vor. Auch die aktuelle Diskussion um die Postauto-Thematik zeigt den Bedarf zur verstärkten Prüfung von Staatsbeiträgen.
Systematisches
Controlling der Staatsbeiträge
Der Regierungsrat hat bereits im Februar 2018 ein Konzept beschlossen, in
welchem Prozesse, Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten im Bereich der
Staatsbeiträge definiert werden. Dieses Konzept umfasst den Lebenszyklus
eines Staatsbeitrags über das Gesuch respektive die Offertstellung, die
Vergabe, die laufenden Leistungen und Geldflüsse, bis zur Beendigung
respektive Erneuerung des Staatsbeitrages. Der vorliegende Gesetzesentwurf
schafft die erforderlichen rechtlichen Grundlagen für die Umsetzung dieses
Konzepts.
Weiterer Schritt zur
Stärkung der finanziellen Steuerung
Mit der Vorlage zu einem
Staatsbeitragsgesetz wird die Absicht für eine stärkere finanzielle
Steuerung des Finanzhaushalts (StäfiS) weiterverfolgt. Die Vorlage zu
StäfiS, inklusive der damit verbundenen Totalrevision des
Finanzhaushaltsrechts (LRV 2015-435), wurde am 24. September 2017 vom Stimmvolk
angenommen und per 1. Januar 2018 umgesetzt. Der Bedarf für eine
stärkere Steuerung des Staatsbeitragsbereichs war damals bereits erkannt,
wurde aber aus der Revision des Finanzhaushaltsrechts ausgeklammert, um die
Vorlage nicht zu überladen.
Der Regierungsrat ist überzeugt, mit dem Gesetzesentwurf zum Staatsbeitragsgesetz einen weiteren Schritt zu einem effizienteren und effektiveren Mitteleinsatz zu leisten. Die verschiedenen Steuerungsinstrumente sollen langfristig zu einem ausgeglichenen Staatshaushalt beitragen.