CVP
Kontakt: 

Anton Lauber, Dr. iur. 
Regierungsrat
Finanz- und Kirchendirektion
Rheinstrasse 33b
4410 Liestal


T: +41 61 552 52 01 
N: +41 79 354 75 73

anton.lauber@bl.ch
http://www.bl.ch/ 
Lebenslauf RR Anton Lauber 
Links:

Finanzverwaltung
Steuerverwaltung
Personalamt
Stabsstelle Gemeinden 

Neues Staatsbeitrags-Controlling

 

 

Landrat des Kantons Basel-Landschaft

Ein Staatsbeitragsgesetz für den Kanton Basel-Landschaft


Der Regierungsrat hat den Entwurf für ein Staatsbeitragsgesetz beschlossen und schickt diesen in die Vernehmlassung bei Parteien und Verbänden. Einheitliche Rahmenbedingungen für die Bewirtschaftung von Staatsbeiträgen sollen zu einem effektiveren Einsatz der vorhandenen finanziellen Mittel führen. Ausserdem enthält der Gesetzesentwurf Regelungen über die Rechte und Pflichten der Empfängerinnen und Empfänger von Staatsbeiträgen. 


Präsentation Medienkonferenz vom 20.9.2018
Landratsvorlage (Entwurf) 
Staatsbeitragsgesetz (Entwurf)
Vernehmlassung Landratsvorlage Staatsbeitragsgesetz  

Die finanzielle Bedeutung der Staatsbeiträge hat in den vergangenen Jahrzehnten bei Bund, Kantonen und Gemeinden stark zugenommen. Sie gehören zu den wesentlichen Ausgaben der Gemeinwesen. Aus einem modernen Staat sind sie nicht mehr wegzudenken. Finanzwirtschaftlich stellen die Staatsbeiträge ein wichtiges Element der schweizerischen Staatsstruktur dar. Durch Staatsbeiträge werden zentrale kantonale Aufgaben durch Dritte erbracht oder freiwillige Leistungen Dritter im öffentlichen Interesse gefördert. 

Rechtliche Verankerung von Rechten und Pflichten
Im Unterschied zu anderen Ausgabenarten wie dem Personalaufwand oder den Beschaffungen ist der Bereich der Staatsbeiträge bisher im Kanton Basel-Landschaft nicht ausreichend geregelt. Das Finanzhaushaltsgesetz enthält zwar eine gesetzliche Grundlage, geht inhaltlich jedoch nicht in die Tiefe. Insbesondere enthält es keine Bestimmungen zu den Rechten und Pflichten der Empfängerinnen und Empfänger von Staatsbeiträgen oder zum Controlling. 

Der Regierungsrat hat sich entschieden, zusätzliche Regelungen in einem separaten Staatsbeitragsgesetz zu verankern. Eine klare rechtliche Grundlage wird auch von politischer Seite gefordert. Es liegen entsprechende politische Vorstösse vor. Auch die aktuelle Diskussion um die Postauto-Thematik zeigt den Bedarf zur verstärkten Prüfung von Staatsbeiträgen. 

Systematisches Controlling der Staatsbeiträge
Der Regierungsrat hat bereits im Februar 2018 ein Konzept beschlossen, in welchem Prozesse, Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten im Bereich der Staatsbeiträge definiert werden. Dieses Konzept umfasst den Lebenszyklus eines Staatsbeitrags über das Gesuch respektive die Offertstellung, die Vergabe, die laufenden Leistungen und Geldflüsse, bis zur Beendigung respektive Erneuerung des Staatsbeitrages. Der vorliegende Gesetzesentwurf schafft die erforderlichen rechtlichen Grundlagen für die Umsetzung dieses Konzepts. 

Weiterer Schritt zur Stärkung der finanziellen Steuerung
Mit der Vorlage zu einem Staatsbeitragsgesetz wird die Absicht für eine stärkere finanzielle Steuerung des Finanzhaushalts (StäfiS) weiterverfolgt. Die Vorlage zu StäfiS, inklusive der damit verbundenen Totalrevision des Finanzhaushaltsrechts (LRV 2015-435), wurde am 24. September 2017 vom Stimmvolk angenommen und per 1. Januar 2018 umgesetzt. Der Bedarf für eine stärkere Steuerung des Staatsbeitragsbereichs war damals bereits erkannt, wurde aber aus der Revision des Finanzhaushaltsrechts ausgeklammert, um die Vorlage nicht zu überladen. 

Der Regierungsrat ist überzeugt, mit dem Gesetzesentwurf zum Staatsbeitragsgesetz einen weiteren Schritt zu einem effizienteren und effektiveren Mitteleinsatz zu leisten. Die verschiedenen Steuerungsinstrumente sollen langfristig zu einem ausgeglichenen Staatshaushalt beitragen.