CVP
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Anton Lauber, Dr. iur. 
Regierungsrat
Finanz- und Kirchendirektion
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Lebenslauf RR Anton Lauber 
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Höhere Prämienverbilligung

SVA BinningenHöhere Beiträge an Krankenkassenprämien ab 1. Januar 2019

 
Homepage des Kantons: Prämienverbilligungen;    Verordnung Prämienverbilligung
Homepage der SVA: Prämienverbilligungen
 
Der Regierungsrat hat beschlossen, die Richtprämien für die Festlegung der Prämienverbilligung zu erhöhen. Die Bezügerinnen und Bezüger erhalten substantiell höhere Beiträge an ihre Krankenkassenprämien. Damit trägt die Regierung der erhöhten Prämienbelastung Rechnung und nutzt den finanziellen Spielraum sinnvoll.
Der Regierungsrat hat eine substantielle Entlastung für Empfängerinnen und Empfänger von Prämienverbilligungen beschlossen: Ab 1. Januar 2019 erhalten Erwachsene zusätzlich 600 Franken pro Jahr, junge Erwachsene zusätzlich 540 Franken pro Jahr. Das sind 25 Prozent mehr als heute. Kinder erhalten 60 Franken mehr pro Jahr. Ihnen wird weiterhin maximal 90 Prozent der durchschnittlichen Prämie vergütet. Dadurch werden gerade auch Familien entlastet. Eine vierköpfige Familie erhält jährlich 1320 Franken zusätzlich an ihre Krankenkassenprämien.
 
Landrat und Regierungsrat lehnen Initiative ab
Am 25. November 2018 wird über die formulierte Gesetzesinitiative „Ja zur Prämienverbilligung“ abgestimmt. Die Initiative verlangt einen radikalen Systemwechsel. Sie will, dass der Kanton allen Versicherten mindestens 80 Prozent der Durchschnittsprämie abzüglich von 10 Prozent ihres Einkommens vergütet. Die jährlichen Mehrkosten der Initiative betragen anfänglich 75 Millionen Franken und werden parallel zu den Krankenkassenprämien weiter ansteigen. Landrat und Regierungsrat lehnen die Initiative ab.
Die vom Regierungsrat beschlossene Richtprämienerhöhung führt zu Mehrkosten von 12,4 Millionen Franken in den Jahren 2019 und 2020. Ab 2021 sind die Kantone zudem aufgrund des veränderten Risikoausgleichs verpflichtet, die minimale Prämienverbilligung für Kinder von bisher 50 Prozent auf 80 Prozent der Durchschnittsprämie zu erhöhen. Deshalb betragen die Mehrkosten ab 2021 13,8 Millionen Franken.
 
Mit der Erhöhung der Richtprämien geht der Regierungsrat einen pragmatischen Weg, um die Prämienbelastung für tiefe und mittlere Einkommen zu reduzieren. Dafür ist kein radikaler Systemwechsel nötig.