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Turnaround in BL

 

RR Anton Lauber, Finanzdirektor

Der Turnaround ist geschafft

Gastbeitrag von RR Anton Lauber in der BZ vom 6.9.2018 

 

Wenn der Regierungsrat nächste Woche den Aufgaben- und Finanzplan für die Jahre 2019 bis 2022 publiziert, so präsentiert sich unser Kanton in einer Position der Stärke.

Es ist ein Umstand, der Freude macht. Der Kanton Basel-Landschaft ist wieder auf den Pfad der schwarzen Zahlen eingeschwenkt. Massgebend sind die Sparmassnahmen, welche Regierung, Verwaltung und Landrat in den letzten Jahren konsequent umgesetzt haben. Erstmals entfalten die Entlastungen 2017 ihre ganze Wirkung. Ergänzend dazu kommen eine prosperierende Wirtschaft und damit höhere Steuereinnahmen. Ich denke, es ist nicht übertrieben: Der finanzielle Turnaround ist geschafft.

 

Ernte der finanziellen Disziplin

Bei den Rechnungsabschlüssen 2017 rangiert das Baselbiet gemäss einer Aufstellung in der NZZ unter den Top Fünf aller Kantone. Wir haben also unsere Hausaufgaben gemacht. Es wird nicht mehr ausgegeben, als wir einnehmen, eigentlich eine Selbstverständlichkeit in jedem Haushalt. Und die beschlossene Impulsinvestition an die ETH Zürich (Departement of Biosystems, Science and Engineering der ETH Zürich) und die gemeinsame Trägerschaft des Schweizerischen Tropen- und Public Health-Instituts haben die Perspektiven des Wirtschaftsstandorts Basel-Landschaft und der ganzen Region nochmals weiter gestärkt.

Gleichzeitig ist aber auch anzufügen, dass die Verschuldung des Kantons, nicht zuletzt wegen der Reform der Basel-Landschaftlichen Pensionskasse, nach wie vor sehr hoch ist. Ein Zinsanstieg könnte sehr teuer zu stehen kommen. Ganz vorne auf der Prioritätenliste müssen also unverändert die Stärkung des Eigenkapitals und der Abbau der hohen Verschuldung stehen. Der Kanton ist gesetzlich verpflichtet , den Bilanzfehlbetrag aus der Reform der Basellandschaftlichen Pensionskasse innerhalb der nächsten 20 Jahre in Tranchen von knapp 55 Mio. pro Jahr abzutragen. Mit dem Jahresabschluss 2017 konnten mit zwei Jahrestranchen erstmals gleich zehn Prozent des Gesamtbetrags getilgt werden.

Auch die Gemeinden unseres Kantons verfügen in der grossen Mehrheit über eine solide finanzielle Basis. So sind auch in zahlreichen Gemeinden die Steuererträge angestiegen, so dass auch diese ihr Eigenkapital stärken konnten. Gleichzeitig entlastet das Bundesasylzentrum Feldreben in Muttenz die Gemeinden im Bereich der Asylbetreuung und Sozialhilfe (VA7+).

 

Von der Entlastungs- zur Entwicklungsstrategie

Das Baselbiet hat also endlich wieder an Handlungsspielraum gewonnen. Es geht jetzt darum, diese neu gewonnene finanzielle Handlungsfreiheit verantwortungsbewusst, und damit auch kostenbewusst zu nutzen. Der Regierungsrat will dort investieren, wo nachhaltig Handlungsbedarf besteht. Die kantonale Langfristplanung wird dazu die zentralen Parameter setzen. Zahlreiche Benchmark-Analysen zeigen, dass wir die Attraktivität unseres Kantons als Standort für Unternehmen einerseits und als Wohnort für Private andererseits noch weiter stärken können. Wir verlieren aktuell an qualifizierten Arbeitskräften und der Bevölkerungsteil der erwerbsfähigen Einwohnerinnen und Einwohnern nimmt, Demographie bedingt, seit längerer Zeit ab. Kommt dazu, dass wir bei der Steuerbelastung bei mittleren und höheren Einkommen im nationalen Vergleich an Konkurrenzfähigkeit verloren haben.

Entsprechend liegen die Prioritäten beim Erhalt und Ausbau der Infrastruktur, bei der Entwicklung unserer attraktiven Areale im Dreispitz, im Birsfelder Hafen, in Muttenz (Hagnau/Schänzli), in Pratteln/Augst (Rheinlehne), und in Allschwil (BaseLink), aber auch bei wettbewerbsfähigen Steuersätzen für Private und Unternehmen (SV17). Was wir brauchen, sind attraktive Wirtschafts- und Bildungs-Cluster im Kanton. Handlungsbedarf besteht auch bei den Krankenversicherungsprämien, wo tiefere Einkommen über Prämienverbilligungen verstärkt entlastet werden sollen.

 

Das Zauberwort heisst „Finanzierbarkeit“

Ein vernünftiges Augenmass bleibt das zwingende Gebot, gerade jetzt, da sich der Kanton in der entscheidenden Phase der Verabschiedung des Aufgaben- und Finanzplans 2019 bis 2022 befindet. Die neuen Controlling-Instrumente des totalrevidierten Finanzhaushaltsgesetzes weisen den Weg. Die „Generelle Aufgabenüberprüfung“ ist ein stetiger Auftrag. Deshalb werden regelmässig alle Bereiche der Verwaltung auf ihr Optimierungspotenzial (Notwenigkeit, Effizienz, Finanzierbarkeit) hin überprüft. Mittels Benchmark-Analyse, dem „Staatsbeitragscontrolling“ und einem klar definierten Erarbeitungsprozess zum Aufgaben- und Finanzplan verfügt der Kanton über wirkungsvolle Führungsinstrumente. Das gibt Sicherheit, den Hebel dort ansetzen, wo er notwendig ist und greift. Oder ganz einfach: Es geht darum, künftige neue Sparpakete zu vermeiden.

 

Richtung, Weg und Ziel stimmen

Der Kanton Basel-Landschaft hat mit der Staatsrechnung 2017 einen wichtigen Markstein gesetzt. Nach einem kräftigen Sprint in die schwarzen Zahlen können wir nun die Stärken des Langstreckenläufers ausspielen. Diese heissen Ausdauer, Effizienz und optimaler Mitteleinsatz. Gelingt es uns, diese Trümpfe optimal auszuspielen, so blicke ich in eine optimistische Zukunft für unseren Kanton.