Positiver Forecast 2018
Positiver Trend geht weiter
Per 31. März 2018 wurde erstmals ein Steuerungsbericht nach den Vorgaben des neuen Finanzhaushaltsgesetzes (FHG) erstellt. Dieses ist seit 1.1.2018 in Kraft. Es hat zum Ziel, die finanzielle Steuerung im Kanton zu stärken.
Neben der Erwartungsrechnung umfasst der Bericht die kreditrechtlichen Anträge an den Regierungsrat und den Landrat. Über sie wird die Kontrolle der Budgetkredite unterjährig gesteuert (Projekt "STÄFIS").
Gemäss Steuerungsbericht I 2018 verbessert sich der Saldo der Erfolgsrechnung gemäss Budget 2018 um CHF +56 Mio. Mit dem Budget 2018 war noch ein Überschuss von +1 Mio. geplant.
Die grössten Abweichungen sind die folgenden:
- höhere Steuererträge; CHF 38 Mio.
- höherer Transferaufwand aufgrund des Vollzugs der Fairness-Initiative; CHF
30 Mio.
- höhere Gewinnausschüttung SNB; CHF 23 Mio.
- geringerer Transferaufwand bei der EL AHV/IV; CHF 16 Mio.
- tiefere Erträge bei der Zivilrechtsverwaltung, bei der Polizei und beim
Arxhof; CHF 7 Mio.
- tieferer Transferaufwand für die stationäre Gesundheitsversorgung;
CHF 5 Mio.
- tieferer Transferaufwand in der Jugendhilfe, Sonderschulung,
BFS, KVBL; CHF 5 Mio.
Die Zielsetzungen des Regierungsrates bleiben - trotz guten Aussuchten - die folgenden:
- Hohe Kosten- und Ausgabendisziplin weiterführen
("Effizienz-Kompetenz")
- Konsequente Umsetzung der Finanzkontroll-Instrumente gemäss FHG
- Verantwortungsbewusster Umgang mit dem wiedererlangten finanziellen
Handlungsspielraum
- Bestehende und neue Aufgaben auf Wirtschaftlichkeit und (künftige)
Finanzierbarkeit prüfen
- Rechnungsabschlüsse mit einem Überschuss von mindestens 60 Mio.
CHF
- Selbstfinanzierungsgrad von mind. 100% (führt zu Investitionen ohne
Neuverschuldung)
- Abbau des Bilanzfehlbetrages aus der Reform der Pensionskasse mit jährlich
rund 55 Mio. CHF
- Abbau der Nettoschuld I auf das Niveau "mittel" gemäss HRM2
(heute "sehr hoch"!)
Im Sinne einer Absichtserklärung will der Regierungsrat mit Blick auf den AFP 2019 - 2022 den aktuellen finanziellen Handlungsspielraum wie folgt nutzen:
- KKPV: Erhöhung der Richtprämie (per 2019) als
Antwort auf die steigenden KK-Prämien
- Personal: Beitrag für Betriebsanlässe (per 2019) als
Wertschätzung an das Personal
- Steuern: Steuerreform natürliche Personen (per 2022)